Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Brandschutztüren und Feststellanlagen

 

Brandschutztüren (Rauchschutztüren) und Feststellanlagen erfüllen nur dann ihre schützende Aufgabe, wenn sie sich in einem einwandfreien und funktionsfähigen Zustand befinden.

 

Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Wartung und Überprüfung von Brandschutztüren (Feuerschutztüren, Rauchschutztüren) und Feststellanlagen auf ihre Funktion und dokumentieren die Wartungsergebnisse und Kontrollen in einem Prüfbuch.

 

Trotz der nicht vorhandenen Wartungspflicht, sollten Sie zu jeder Zeit eine Wartung in regelmäßigen Abständen durchführen lassen.

 

Im Vordergrund stehen neben der Überprüfung von sicherheitsrelevanten mechanischen Teilen (äußere Beschädigungen durch Verschleiß, Unfall, Vandalismus, etc.), Dichtungen, Verschlusshindernisse, Verriegelung, Schließfolge bei Türen mit Gangflügel und Standflügel und die Funktionsprüfung der elektronisch relevanten Bauteile.

 

Bei Brandschutztüren mit Feststelleinrichtung werden die angeschlossenen Brandmelder und oder Rauchmelder einer strengen Funktionskontrolle unterzogen.

 

Bei Feststellanlagen verhält es sich mit der Wartung allerdings anders, als bei den Brandschutztüren selbst. Die Feststellanlagen müssen jährlich von einem entsprechenden Sachverständigen geprüft werden. Diese Prüfung ist gesetzlich verpflichtend!